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Offene-Posten-Buchführung

open item system, kontenlose oder kontoblattlose Buchführung (ledgersless accounting), eine Belegbuchhaltung, bei der zwar auch Konten geführt werden, aber das Konto nur aus den den Kontostand veränderten Belegen (den "offenen Posten") besteht, die nach Konten geordnet karteimäßig aufbewahrt werden, und zwar in der O.-P.-B., bis das Konto ausgeglichen ist, z. B. die Rechnung bezahlt oder der Kredit getilgt ist. Dann werden die Belege in der Ausgeglichenen-Posten-Buchhaltung in der gleichen Ordnung abgelegt. - Die O.-P.-B. ist in Industrie- und Handelsbetrieben weit verbreitet, insbes. durch die elektronische Datenverarbeitung. - Steuerlich anerkannt (R 29 II Nr.2 EStR). - Ordnungsmäßigkeitsvoraussetzung ist eine chronologische Belegkopieablage zur Erfüllung der Grundbuchfunktion, Übernahme der täglichen Rechnungssummen in die Debitoren-, Kreditoren- und Sachkonten (Hauptbuchfunktion), regelmäßige Abstimmung der offenen Posten mit den Personenkonten und Aufbewahrung der chronologisch geordneten Belegkopien der ausgeglichenen Posten für zehn Jahre.

 

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