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Ökoinlandsprodukt
in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) wird die Berechnung eines Nettoinlandsprodukts als Wertgröße vorgenommen, die den Produktionswert bei Erhaltung des reproduzierbaren Sachvermögens wiedergibt. In Analogie dazu wird gefordert, auch die Wertminderung des nichtproduzierten Naturvermögens entsprechend in Rechnung zu stellen, die sich aufgrund des Abbaus von nichtregenerierbaren Ressourcen, der Übernutzung der regenerierbaren Ressourcen sowie der Verwendung der Umwelt als Auffangbecken für die Abfallstoffe der Wirtschaftstätigkeit ergibt. Die hieraus resultierende Größe ist je nach Berechnungsansatz für die genannte Wertminderung des Naturvermögens unterschiedlich. So vermag ein Schadenskostenansatz gegenüber einem Vermeidungskostenansatz zu stark abweichendem Ergebnis zu führen. Hieraus, sowie aus Berechnungsschwierigkeiten resultierende Fehlverwendungen und Mißverständnisse in der Öffentlichkeit lassen gegenüber der unmittelbaren Publikation einer derartigen pauschalen Ziffer zur Vorsicht mahnen.
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