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öffentliche Lasten
1. I. w. S.: Sammelbegriff für alle öffentlich-rechtlichen Pflichten zu einer Leistung oder Duldung ohne Rücksicht auf Rechtsgrund und Inhalt im einzelnen. Beispiel: Abgaben. - 2. I. e. S.: Öffentlich-rechtliche Pflicht, die als dingliches Recht auf einer Sache, v. a. auf einem Grundstück ruht, und zwar als Leistungspflicht (Hypothekengewinnabgabe), Haftungspflicht (Verwertungsrecht) oder Duldungspflicht.
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