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öffentlich unterstützte Exportkredite

Kreditfinanzierung von Ausfuhrgeschäften, bei denen die Finanzierungskonditionen (Zinssätze, Laufzeiten) aufgrund einer aus Mitteln öffentlicher Haushalte gewährten Unterstützung günstiger sind als bei einer rein kommerziellen Exportfinanzierung. Ö. u. E. sind ein Instrument der Exportförderung. Die Unterstützung kann darin bestehen, daß aus öffentlichen Haushalten Zinszuschüsse zu kommerziell refinanzierten Exportkrediten gewährt werden (in Deutschland für Exporte von Seeschiffen und zivilen Flugzeugen) oder daß aus öffentlichen Mitteln Kredite zu vorteilhaften Konditionen angeboten werden (ERP-Programme). Art und Umfang zulässiger ö. u. E. sind im OECD-Konsensus geregelt.

 

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