Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Nahrungsmittelhandwerk

Unternehmungen, deren Haupttätigkeit die Herstellung bestimmter Waren (Brot, Back-, Konditoreiwaren, Fleisch und Fleischwaren) ist. Sie verkaufen ihre Produkte häufig in eigenen Verkaufsstellen (Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien). Der Übergang zur Einzelhandelsunternehmung ist oft fließend, insbes. wenn die Unternehmungen des Nahrungsmittelhandwerk in erhöhtem Maß fremde Ware zukaufen (z. B. Bäcker: Milch, Sahne, Aufschnitt, Süßigkeiten, Kaffee; Fleischer: Brötchen, Milch, Konserven, Delikatessen). Das Nahrungsmittelhandwerk ist zunehmend in Einkaufskooperationen organisiert (vgl. Einkaufsgenossenschaft).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Nahrungsmittel
Nahrungsmittelhilfe

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Eisen- und Stahlstatistik | Lohnabrechnungszeitraum | Unionspriorität | Prioritätsaktie | Planpreise
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum