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mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung für mittlere Betriebe, d. h. für Betriebe, deren Versicherungssumme (für das Unterbrechungsrisiko) 2 Mio. DM nicht übersteigt. - Rechtsgrundlagen sind die Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen und die Sonderbedingungen für die mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung 89. - Wesentliche Vereinfachungen gegenüber der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung: a) Versicherungswert ist die Differenz aus den Umsatzerlösen und dem Materialaufwand. - b) Der Versicherungsnehmer darf die Versicherungssumme dem Versicherungswert des abgelaufenen Geschäftsjahres rückwirkend anpassen; Unterversicherung besteht dann nur, wenn die gemeldete Versicherungssumme geringer ist als der Versicherungswert des Geschäftsjahres, für das die Meldung abgegeben worden ist.

 

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