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Marken-Lizenz

Art der Lizenz. Gegenstand ist das Recht zur (Mit-)Nutzung einer bestehenden Marke. Die Vergabe von M.-L. kann im Zusammenhang mit einer Produkt-Lizenz oder Produktions-Lizenz oder (wie insbes. bei Konsumgütern häufiger anzutreffen) an Hersteller anderer, zielgruppenverwandter Erzeugnisse erfolgen. - Die Vergabe einer M.-L. ist von einer Auftragsproduktion für einen Hersteller unter dessen Markennamen (unmittelbar kundenorientierte Produktion) zu unterscheiden. - Vgl. auch Lizenzvertrag.

 

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