Art der Lizenz. Der Lizenzpartner erhält die Genehmigung zur Herstellung (und zum Vertrieb) eines vom Lizenzgeber bisher produzierten Erzeugnisses. Es kann sich hierbei um eine Eigenentwicklung des Lizenzgebers handeln oder um die Vergabe einer Unterlizenz. Gegenstand der P.-L. können in beiden Fällen komplette, marktreife Erzeugnisse (z. B. Pkw, Lkw, Maschinen), Produkt- bzw. Einbauteile oder Beiprodukte sein.