Bundesoberbehörde, Sitz Braunschweig, errichtet durch Gesetz vom 30. 11. 1954 (BGBl I 354) m. spät. Änd. Zahlreiche Aufgaben auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, u. a. Führung der Luftfahrzeugrolle, Zulassung des Luftfahrgeräts zum Luftverkehr, Prüfung und Überwachung zur Feststellung der Verkehrssicherheit des Luftfahrgeräts, Erlaubniserteilung für Berufsflugzeugführer, Flugunfalluntersuchungen.