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Lohn- und Gehaltskonten

laufende Konten von Arbeitnehmern bei von diesen gewählten Kreditinstituten zur Aufnahme der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung. Verwendung im Rahmen des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, d. h., der Kontoinhaber kann von seinem Konto Bargeld abheben oder auf sein Konto Bargeld einzahlen bzw. bargeldlos, z. B. mittels Überweisung, Daueraufträgen, Einzugsermächtigung für Lastschriften, Bar-, Verrechnungs- und Tankschecks, über sein Guthaben verfügen sowie andere Bankgeschäfte wie Effektengeschäfte, Auslandszahlungen und Kreditgeschäfte etc. darüber abwickeln.

 

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