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Löschungsanspruch

das Recht eines Gläubigers einer Hypothek, vom Eigentümer die Aufhebung einer vor- oder gleichrangigen Hypothek zu verlangen (§ 1179 a, b BGB). Der Löschungsanspruch ist wie eine Löschungsvormerkung gesichert. Er kann mit schuldrechtlicher Wirkung ausgeschlossen werden.

 

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