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Liquiditätspapiere

Schatzwechsel und Unverzinsliche Schatzanweisungen, die der Bund der Deutschen Bundesbank auf Verlangen bis zum Höchstbetrag von 8 Mrd. DM zur Verfügung stellen mußte, wenn die Mobilisierungspapiere bis zum vollen Wert der Ausgleichsforderung in Umlauf gebracht waren. Die Bundesbank legte die Zinssätze für die Abgabe und evtl. auch die Rücknahme dieser Papiere fest und war verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Papieren zu erfüllen. - Mit der Novellierung des Bundesbankgesetzes wurde die Höchstgrenze für die Emission von Liquiditätspapieren entsprechend der Ausweitung der Geld- und Kreditgeschäfte auf 50 Mrd. DM heraufgesetzt.

 

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