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Liefer- und Leistungsgarantie

delivery and performance guarantee, Form der Garantie v. a. im Auslandsgeschäft. Die L.- u. Liefer- und Leistungsgarantie gewährleistet die Erfüllung eines Kaufvertrages bei längeren Lieferzeiten oder/und von Dienstleistungsverträgen. L.- u. Liefer- und Leistungsgarantie ist oft Bedingung bei Ausschreibung; sie erfolgen meist im Anschluß an eine Bietungsgarantie, wenn der Bieter den Zuschlag bekommt (Anschlußgarantie). - In der Praxis werden häufiger die Eröffnungen von Akkreditiven von der Erstellung von L.- u. Liefer- und Leistungsgarantie abhängig gemacht: Das Akkreditiv tritt erst in Kraft, wenn der Akkreditivbank durch die Garantiebank die Erstellung der L.- u. Liefer- und Leistungsgarantie verbindlich angezeigt wird. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.

 

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