|
|
Leitzinsen
Die Zentralbank entscheidet aufgrund geldpolitischer Erfordernisse, zu welchen Zinssätzen sie den Kreditinstituten Zentralbankgeld bereitstellt. Sie nimmt damit Einfluß auf die kurzfristigen Soll- und Habenzinsen der Kreditinstitute. Den Zentralbankzinsen kommt die Rolle von Leitzinsen zu, da andere kurzfristige Zinsen an sie angekoppelt sind (Zinsführerschaft). - In der Bundesrep. D. hatte bis Mitte der 80er Jahre der Lombardsatz Leitzinsfunktion vor allem für den Tagesgeldsatz (Tagesgeld), da die Banken überwiegend darauf angewiesen waren, ihren Spitzenbedarf an Zentralbankgeld durch Lombardkredite zu decken. In Zeiten relativ reichlicher Liquiditätsausstattung, wenn die Banken kaum Lombardkredite in Anspruch nahmen, bildete der Lombardsatz eine Art Obergrenze für den Tagesgeldsatz, da normalerweise kein Kreditinstitut bereit war, am Geldmarkt höhere Zinsen zu zahlen als für die (sehr) kurzfristigen Lombardkredite. Mit der immer stärkeren Verwendung von Wertpapierpensionsgeschäften zur Refinanzierung der Banken seit Mitte der 80er Jahre hat der Zuteilungssatz bei diesen Geschäften (als Zinstender oder Mengentender) die Funktion eines Orientierungspunktes für den Geldmarktzins übernommen. Der Zuteilungssatz dient der Bundesbank zur wöchentlichen Feinsteuerung der Knappheitsverhältnisse auf dem Geldmarkt. Sie variiert diesen Satz innerhalb eines Zinsbandes, dessen oberer Rand vom Lombardsatz und dessen untere Grenze vom Diskontsatz markiert werden. - Generelle Zinsverschiebungen bereitet die Bundesbank im allgemeinen durch Veränderungen der Zuteilungssätze vor. Diskontsatz und der Lombardsatz werden erst anschließend in die gewünschte Richtung angepaßt, um die schon vorher gewandelte Zinskonstellation durch ein neu festgelegtes Zinsband zu konsolidieren.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|