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Mengentender

spezielle Form eines Wertpapierpensionsgeschäftes, bei dem die Deutsche Bundesbank den Pensionssatz selbst festlegt und die Kreditinstitute in ihren Geboten nur die Beträge nennen, für die sie Wertpapiere an die Bundesbank zu verkaufen wünschen. Im Normalfall liegt die Summe der Einzelgebote (erheblich) über dem geldpolitisch gewünschten Zuteilungsvolumen. Dann werden die Einzelgebote gleichmäßig, d. h. unter Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes, repartiert.

 

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