Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Lastenzuschuß

Form des Wohngeldes für den Eigentümer eines Eigenheims oder von Wohnungseigentum oder den Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts für die eigengenutzte Wohnung. - Voraussetzung: Die Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung für die benötigte Wohnfläche muß die tragbare Belastung übersteigen. Die Tragbarkeit der Belastung bestimmt sich nach der Höhe des Familieneinkommens und der Zahl der Familienmitglieder. Geregelt im Wohngeldgesetz i. d. F. vom 1 .2 .1993 (BGBl I 183) m. spät. Änd. Die Tabellen, aus denen sich die Höhe des Wohngeldes bzw. Lastenzuschuß ergibt, finden sich in den Anlagen 1 bis 8 des Wohngeldgesetzes. Für die neuen Bundesländer gilt das Wohngeld-Sondergesetz vom 16 .12 .1992 BGBl I 2406) m. spät. Änd. - Vgl. auch soziale Sicherung des Wohnens 2.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Lastenheft
Lastfahrt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Megabit (Mb) | Gebäudereparaturen | Systemtheorie | Brechtsches Gesetz | Gesellungsstreben
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum