für die Raumordnung (regionale Disparitäten) zuständige Landesbehörden, in der Bundesrep. D. organisatorisch meist beim Ministerpräsidenten (Staatskanzlei), ggf. als Abt. Landesentwicklung. Ähnlicher Aufbau zur Kontrolle bzw. Vertiefung der Planung bei Bezirksregierung und Kreisverwaltung. Erarbeitung und Fortführung von Zielvorstellungen, wobei insbes. Grundsätze des Bundes (Raumordnungsgesetz) zu berücksichtigen sind. Abstimmung der Ressortplanungen (Zentrale Orte, Wirtschaftsförderung, Verkehr, Naturschutz etc.) und Aufsicht über Kommunalplanungen (Gemeinden und Gemeindeverbände). Niederschlag in Gesetzen, Raumordnungsplänen bzw. regionalen Raumordnungsplänen, die insbes. bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne in den Gemeinden zu berücksichtigen sind.