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Lagerdauer
Lagerfrist. 1. Begriff: Kennzahl über die Zeit, die eine Ware bis zum Verkauf (bzw. bei Material bis zur Entnahme) durchschnittlich am Lager bleibt. a) Produktionsbedingte Lagerdauer ist Teil der Produktionszeit, z. B. in der Papier- und Zellstoffindustrie. b) Marktbedingte Lagerdauer ergibt sich in Abhängigkeit von Beschaffungs- und/oder Absatzmarkt, z. B. durch zeitlichen Ernteanfall, Saisongeschäft. - 2. Berechnung aus den Tagen des Berechnungszeitraums, dividiert durch die Umschlagshäufigkeit (Umschlagsdauer), d. i. das Teilungsergebnis aus dem Umsatz bzw. Abgang und dem durchschnittlichen Lagerbestand (dessen Höhe sich aus der halben Summe von Anfangs- und Endbestand ergibt); zu genaueren Durchschnittsergebnissen gelangt man mit folgenden Formeln:
oder:
oder:
Durchschnittsmengen können auch mit Hilfe einer Staffelrechnung nach Art des Staffelkontokorrents errechnet werden. Beträgt der Warenumsatz nach Ausweis des Warenverkaufskontos (Erlöskonto) 84 000 DM und der Durchschnittsbestand 16 000 DM, dann ist er zur Erreichung des Umsatzes 5,25mal umgeschlagen worden, d. h., die Umschlagshäufigkeit beträgt 84 000:16 000 = 5,25. Wird der Berechnung der Zeitraum eines Jahres zugrunde gelegt, dann beträgt die Lagerdauer 360:5,25 = rund 69 Tage. - Vgl. auch Umschlagskennzahlen.
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