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kurzfristige Versicherung

Versicherung mit einer Dauer von weniger als einem Jahr. Soweit k. V. möglich ist, erfolgt Berechnung der Prämie nach besonderer Staffel; für eine k. V. von dreimonatiger Dauer, z. B. 30-50% der Jahresprämie. Bei k. V. hat der Versicherungsnehmer kein Widerrufsrecht (§ 8 Abs. 4 VVG).

 

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