Überprüfung der Buchung auf den Konten. Kontenkontrolle erfolgt durch Vergleichen (kollationieren): 1. In der Übertragungsbuchhaltung a) der Buchungsbelege mit der Grundbucheintragung, b) der Grundbucheintragung mit Übertragung in das Hauptbuch. - 2. Bei der Durchschreibebuchführung nur zwischen Beleg und Urschrift, da die Durchschrift Übertragungsfehler ausschließt. - Eine zahlenmäßige Kontenkontrolle der Eintragungen ergibt sich bei der doppelten Buchführung zwangsläufig aus der Seitenaddition der Soll- und Habenspalten. Bei Unachtsamkeit sind allerdings Kontenverwechslungen möglich. - 3. Bei computergestützter Buchführung (computergestützte Finanzbuchhaltung) ist Kontenkontrolle nur bei der Dateneingabe erforderlich. Rechenfehler und Datentransportfehler (z. B. Über- und Vortragsfehler) sind - von technischem Versagen abgesehen - ausgeschlossen.