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Durchschreibebuchführung

Verfahren der doppelten Buchführung, bei dem die Eintragungen auf dem Sachkonto oder Kontokorrentkonto und im Grundbuch (Journal genannt) in einem Arbeitsgang mit Hilfe von Faltblättern oder auch selbstschreibenden Papieren in Durchschrift erfolgen. - Zu unterscheiden: a) Manuelle D.: Wie bei der Übertragungsbuchführung ein oder mehrere Journale. Es können zwei Blätter (Konto, Journal) oder mehr Blätter (z. B. Konto, Journal, Sammelkontoblatt) mit Zwischenlagen von Durchschreibpapier untereinander auf eine Platte mit Klemmechanik gelegt werden. - b) Maschinelle D.: Journal bzw. Journale, Haupt- und Kontokorrentbuch sind in lose Blätter aufgelöst (Loseblattbuchführung). Die Journalblätter werden nach Beschriftung in ein Loseblattbuch geheftet, die Sach- und Personen-Kontenkarten werden in Kästen aufbewahrt. Die Buchungsmaschinen sind aus den schreibenden Addiermaschinen entwickelt, sie schreiben Volltext oder Kurzzeichen. - Heute Durchschreibebuchführung weitgehend durch EDV-Buchführung (Buchführung VI 4) ersetzt; mit Hilfe der Datenfernverarbeitung auch bei Kleinbetrieben.

 

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