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Körperschaftsteueränderung

Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens. Körperschaftsteueränderung ergibt sich bei Anpassung der Tarifbelastung an die körperschaftsteuerliche Ausschüttungsbelastung. - Sie kann bestehen: a) In einer Körperschaftsteuerminderung, soweit für eine Ausschüttung verwendbares Eigenkapital als verwendet gilt, dessen Tarifbelastung 30% überschreitet (EK 45). b) In einer Körperschaftsteuererhöhung, wenn das für Ausschüttungen als verwendet geltende verwendbare Eigenkapital mit einer Tarifbelastung von weniger als 30% belastet ist und nicht aus EK 01 und EK 04 stammt.

 

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