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kaufmännische Anweisung

Wertpapier, von einem Kaufmann oder Nichtkaufmann ausgestellt, an Order lautend (Orderklausel), mit dem ein anderer Kaufmann angewiesen wird, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen zu leisten, ohne die Leistung von einer Gegenleistung abhängig zu machen. Die k. A. gehört zu den kaufmännischen Orderpapieren. - Vgl. auch kaufmännischer Verpflichtungsschein.

 

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