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Kapitaldeckungsverfahren

I. Gesetzliche Rentenversicherung: Berechnungsmethode für Schadenrückstellung in der Rentenversicherung, bei der nur der Kapitalwert aus bereits eingetretenen Rentenversicherungsfällen ermittelt wird, der einschließlich der Zinsen ausreicht, um alle daraus erwachsenden Ansprüche dauernd zu befriedigen. Noch nicht eingetretene Versicherungsfälle bleiben unberücksichtigt. - Andere Methoden: Anwartschaftsdeckungsverfahren, Umlageverfahren.
II. Betriebliche Altersversorgung: Vgl. betriebliche Ruhegeldverpflichtung.

 

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