kameralistische Buchführung, Rechnungsstil der öffentlichen Verwaltung (Gebietskörperschaften) und mit ihr verbundener Unternehmen (öffentliche Unternehmen). Einerseits ist "finanzwirtschaftlich" mit Hilfe der "Verwaltungsbuchführung" abzurechnen: Nachweis der Einhaltung des Haushaltsrechts und -plans sowie der tatsächlich erreichten Deckung der wirklichen Ausgaben (Überschuß- und Fehlbetragsermittlung) ist wichtigstes Rechnungsziel; daneben Darlegung der Vermögensentwicklung. Andererseits muß bei öffentlichen Unternehmen mit Hilfe einer "Betriebskameralistik" das Wirtschaftsergebnis nach kaufmännischer Art ermittelt werden, wenn man sich nicht der Doppik bedient. In die Verwaltung eingegliederte "Anstalten" und "Einrichtungen" mit eigenen Einnahmen aus Gebühren ("Gebührenhaushalte") werden zunehmend nicht nur finanz-, sondern auch betriebswirtschaftlich im Kameralstil abgerechnet (Schlachthöfe, Krankenhäuser u. a. m.).