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kalkulatorischer Gewinn

nach den Leitsätzen für die Preisbildung auf Grund von Selbstkosten Gewinn, der a) das allgemeine Unternehmerwagnis abgeltet und b) bei Vorliegen einer besonderen unternehmerischen Leistung einen Leistungsgewinn (nur bei vorheriger Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer) umfaßt.

 

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