organisatorische Maßnahme zur Erhöhung oder Verringerung der Ausbringung bei unveränderter Arbeitszeit und konstanter Anzahl von begrenzt teilbaren Faktoreinheiten (i. d. R. Betriebsmittel) durch alleinige Variation der Intensität. Anpassung nur zwischen Mindest- und Maximalintensität möglich. Da normalerweise bei i. A. von der Optimalintensität abgewichen wird, steigen die Kosten je nach Art der Verbrauchsfunktion bei Beschäftigungsänderung an. Bei rückläufiger Beschäftigung werden entweder die Intensitätsgrade unter die Optimalintensität vermindert bei gleichbleibender Produktionszeit (rein intensitätsmäßige Anpassung) oder die Optimalintensität wird beibehalten und die Produktionszeit - wenn überhaupt möglich - entsprechend vermindert (Anpassung); wenn die Zeit nicht kontinuierlich reduzierbar ist, bietet sich auch eine Kombination (zeitlich-intensitätsmäßige Anpassung) an.