Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

innergemeinschaftlicher Verkehr

umsatzsteuerlicher Begriff für den Warenaustausch zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft. - 1. Privatpersonen: Diese können im i. V. grundsätzlich Waren aus- und einführen, ohne daß eine Entlastung oder Belastung mit Umsatzsteuer stattfindet (internationales Steuerrecht). Ausnahmen gelten für den innergemeinschaftlichen Versandhandel sowie für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge, für die unter bestimmten Voraussetzungen das Ursprungslandprinzip durch das Bestimmungslandprinzip abgelöst wird. - 2. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist eine Ausfuhrlieferung im i. V. als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei, und der Erwerb (Einfuhr) wird im Bestimmungsland mit Umsatzsteuer belastet (Bestimmungslandprinzip). Für den i. V. zwischen Unternehmern hat sich jedoch die Technik der Umsatzsteuererhebung geändert, da die Einfuhrumsatzsteuer in diesen Fällen durch die Erwerbsteuer ersetzt worden ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
innergemeinschaftlicher Reiseverkehr
Innovation

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Intergeneration-equity-Prinzip | LMS-Verfahren | Metaregel | Strukturorganisation | Entscheidungswert
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum