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Importschutzversicherung

beim Kauf auf Basis cif oder cip Verpflichtung des Verkäufers, auf eigene Kosten eine übertragbare Seeversicherungspolice bei zuverlässigen Versicherungen abzuschließen, in Höhe des cif- bzw. cip-Preises zuzüglich 10%. Deckungsumfang muß mindestens der englischen Deckungsform Institute Cargo Clauses (C) entsprechen. Entspricht der vom Verkäufer besorgte Versicherungsschutz nicht den Bedürfnissen des Käufers, kann dieser zusätzlich eine Importschutzversicherung abschließen, die im Schadenfall so eintritt, als bestünde die vom Verkäufer besorgte Versicherung nicht. Eine eventuell vom cif- bzw. cip-Versicherer erbrachte Leistung fällt an den Importschutzversicherer. - Vgl. auch Exportschutzversicherung, Transportversicherung.

 

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