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Hoheitsverkehr

Verkehrsausführung durch Träger der hoheitlichen Gewalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die ihnen unterstehenden Verwaltungseinheiten, z. B. Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei) zwecks Wahrnehmung der ihnen obliegenden hoheitlichen Aufgaben. Die Beförderung von Gütern mit eigenen Kraftfahrzeugen im Rahmen des Hoheitsverkehr unterliegt nicht den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.

 

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