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Heimbeirat
eine auf zwei Jahre gewählte Vertretung der Bewohner in Altenheimen (Altenwohnheimen, Pflegeheimen). Der Heimbeirat besteht aus mindestens einem Mitglied (ab 6-20 Bewohnern) oder höchstens neun Mitgliedern (über 250 Bewohnern). - Aufgaben: Eingliederung der Bewohner in das Heim zu fördern, Anregungen und Beschwerden von Heimbewohnern entgegenzunehmen, Maßnahmen des Heimbetriebes zu beantragen u. a. In der Heimmitwirkungsverordnung i .d .F. vom 16. 7. 1992 (BGBl I 1340) sind Einzelheiten geregelt. - Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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