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Handelskette

Glieder einer Absatzkette, die in den Absatzweg einer in ihrem stofflichen Charakter unveränderten Ware von einem erzeugenden zu einem verwendenden Glied eingeschaltet sind. Vom Urproduzenten bis zum Endverbraucher durchläuft eine Ware meist eine Vielzahl von Handelskette (Handelskettenfolge). - Beispiel: Die Einschaltung von Handelskettengliedern in den Weg von Wolle vom Schafzüchter zum Spinner, des Garns vom Spinner zum Weber, des Tuchs vom Weber zur Konfektion, der Kleider von der Konfektion zum Endverbraucher (Absatzweg mit einer Handelskettenfolge von vier Stufen). - Handelskettenglieder können vornehmlich kollektierende (Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Aufkauf von Schrott, Altpapier oder sonstigen Wertstoffen, die nach dem Gebrauch bzw. Transport der Waren anfallen) oder distribuierende Aufgaben (Verkauf von Sekt durch den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel; vgl. Distribution) haben. Hinzu kommen die Glieder der H., die im Außenhandel tätig sind: Ausfuhrhändler (Exporteur), Einfuhrhändler (Importeur) und Transithändler (Transiteur).

 

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