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Güterschaden-Europa-Deckung
Anhang bzw. Nachtrag der Speditionsversicherung seit dem 1. 1. 1984. Danach ersetzen die Speditionsversicherer bei Transporten im internationalen Verkehr mit Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb Europas Güter-, Sachfolge- und Vermögensschäden bis 5.000 DM je Verkehrsauftrag, ohne daß dieser Wert erhöht werden kann. Dies aber nur, soweit sie vom Spediteur und/oder nachgeordneten Verkehrsunternehmen zu vertreten sind. Der Einwand der Unterversicherung entfällt. Untersuchung dieser Zusatzdeckung durch den Auftraggeber möglich (Verbotskunde).
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