Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Güterschaden-Europa-Deckung

Anhang bzw. Nachtrag der Speditionsversicherung seit dem 1. 1. 1984. Danach ersetzen die Speditionsversicherer bei Transporten im internationalen Verkehr mit Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb Europas Güter-, Sachfolge- und Vermögensschäden bis 5.000 DM je Verkehrsauftrag, ohne daß dieser Wert erhöht werden kann. Dies aber nur, soweit sie vom Spediteur und/oder nachgeordneten Verkehrsunternehmen zu vertreten sind. Der Einwand der Unterversicherung entfällt. Untersuchung dieser Zusatzdeckung durch den Auftraggeber möglich (Verbotskunde).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Güterrechtsregister
Güterstand

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : free-rider-Verhalten | Ehemündigkeit | Organisationsprinzipien | Einheitsbilanz | Übergangstheorie
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum