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Gruppierungsplan

1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne (Haushaltssystematik) neben dem Funktionenplan. Der Gruppierungsplan gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach ökonomischen Gesichtspunkten; eine Gruppierungskennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im Haushaltsplan dem Gruppierungsplan zuzuweisen. - 2. Gliederungskennziffern: 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben; 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen; 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke; 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen; 4 Personalausgaben; 5 sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen etc., Ausgaben für Schuldendienst; 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke; 7 Baumaßnahmen; 8 sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen; 9 besondere Finanzierungsausgaben. - 3. Von besonderer Bedeutung für die volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion: Nach den Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) ist es möglich, den Haushalt z. B. nach seinen konjunkturellen Impulsen bzw. allgemein nach seinen Wirkungen auf volkswirtschaftliche Aggregate hin zu untersuchen. - Vgl. auch Gruppierungsübersicht.

 

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