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Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS)

von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) unter Mitwirkung der Finanzbehörden 1978 erarbeitete und als Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) weiterentwickelte Vorschriften, deren Anwendung bei der EDV-Buchführung die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sicherstellen soll. Dabei sollen die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit und Unveränderbarkeit der auf Datenträgern gespeicherten Buchungen durch ein internes Kontrollsystem (IKS), jederzeitige Ausdrucksbereitschaft und Prüfbarkeit mit Hilfe einer Verfahrensdokumentation gewährleistet werden. (BMF-Schreiben vom 5 .7 .1978, BStBI I 1978 250 zu den GoS sowie die Mikrofilm-Grundsätze vom 1. 2. 1984, BStBI I 1984 155).

 

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