Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

gewerbliche Arbeitnehmer

1. Gewerbeordnung: Arbeitnehmer, die in einem der Gewerbeordnung (GewO) unterfallenden Gewerbebetrieb als Gesellen, Gehilfen, (Gewerbegehilfe), Auszubildende, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Stellung beschäftigt sind. Für die Arbeitsverhältnisse der g. A. gelten die §§ 105 ff. GewO. - 2. In Tarifverträgen sind mit g. A. zumeist nur die Arbeiter gemeint. - Anders: kaufmännische Angestellte.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
gewerbliche Anwendbarkeit
gewerbliche Niederlassung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Artikelspanne | homogene Güter | Gesamtbeitrag | Handlungsspielraum | Marshall
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum