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Generaltarif

allgemein geltender Zolltarif mit den höchsten Zollsätzen eines Landes. Der Generaltarif bildet den Ausgangspunkt für Zollverhandlungen im Rahmen von Handelsvertragsverhandlungen. Die Höhe seiner einzelnen Positionen kann gebunden oder ermäßigt werden. Da in den meisten Handelsverträgen und v. a. durch das GATT die Meistbegünstigung vereinbart ist, gelten i. d. R. die einem Land gegenüber gemachten Zollkonzessionen auch all den anderen Ländern gegenüber, mit denen handelsvertragliche Bindungen bestehen. Neben dem Generaltarif gibt es daher meist einen Gebrauchstarif. - Vgl. auch Doppeltarif.

 

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