für jede Zollposition zwei Zollsätze enthaltender Zolltarif. - Arten: 1. Maximal- und Minimaltarif: Legt die Grenzen für die Zollpolitik der Regierung fest; Ausgangspunkt ist der Maximaltarif, dessen Zollsätze in Verhandlungen gegenüber einzelnen Ländern ermäßigt werden können, wobei der Minimaltarif die untere Grenze bildet. - 2. Autonomer und Konventionaltarif: Der Konventionaltarif gilt allgemein für Länder, mit denen Zoll- und Handelsabkommen bestehen, der autonome Tarif für die übrigen Handelspartner, Zollsätze können nur vom Parlament geändert werden. Durch das GATT ist die Bedeutung dieses Doppeltarif als handelspolitisches Instrument zurückgegangen (Meistbegünstigung).