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gemischtöffentliches Unternehmen

1. Begriff: öffentliches Unternehmen, das von verschiedenen Gebietskörperschaften getragen wird. - Anders: gemischtwirtschaftliches Unternehmen. - 2. Arten: a) horizontale g. U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften nur einer Ebene (z. B. Kommune oder Länder); b) vertikale g. U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen (z. B. Bund, Länder und Gemeinden). - 3. Bedeutung: gemischtöffentliches Unternehmen U. besitzen v. a. dort Bedeutung, wo durch öffentliche Unternehmen überregionale Aufgaben wahrgenommen werden sollen (z. B. Flughäfen).

 

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