Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Förderungsauftrag

genossenschaftlicher F., Verpflichtung der (eingetragenen) Genossenschaft, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern (§ 1 GenG). Förderungsauftrag markiert zweckgebundene Gesellschaftsform der eG und ist wesensbestimmendes Merkmal der Genossenschaft. Er gilt als Handlungsmaxime der Genossenschaftsleitung. Teilweise Schwierigkeiten in der Operationalisierung, da Förderungsauftrag nicht objektivierbar und vom Ermessen der Mitglieder abhängig ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Forderungsabtretung
Forderungseffekt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Senior | Straßenbaufinanzierungsgesetz | Gläubigerschutz | qualifizierte Mehrheit | Kostenanteilsprinzip
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum