beim Verkauf von Getränken etc. in Flaschen vom Erwerber an den Lieferer für die Flaschen gezahlter Geldbetrag. Flaschenpfand unterliegt beim Lieferer der Umsatzsteuer, da es zum Entgelt (Getränkepreis plus F.) gehört. Wird das Flaschenpfand von dem Lieferer bei Rücknahme der Flasche zurückgewährt, so ist dieser Betrag vom Entgeltabzugsfähig.