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Finanzausschuß

in Großunternehmungen, Konzernen, Trusts etc. aus den Mitgliedern der Aufsichts- und Geschäftsführungsorgane (Aufsichtsrat (AR), Verwaltungsrat, Vorstand) gebildeter Kreis von Sachverständigen, der zum Hilfsorgan der Unternehmung wird, mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Finanzverwaltung (Betriebsabteilung für Finanzierung) zu überwachen. Finanzausschuß kann der Finanzverwaltung Anweisungen erteilen, sie prüfen und hat Mitwirkungsbefugnis bei wichtigen Finanzierungsaufgaben.

 

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