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Fernsprechgebühren

Telefongebühren. In der Buchführung sind Fernsprechgebühren als Kosten auf einem besonderen Kostenarten-Konto zu erfassen und bei der Betriebsabrechnung auf die Kostenstelle "Allgemeine Verwaltung" zu übertragen. In kleinen Betrieben meist direkt auf das Sammelkonto "Allgemeine Verwaltungskosten" übernommen.

 

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