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Familienversicherung

1. In der Lebensversicherung wird beim Tode des Versorgers an die Hinterbliebenen ein Teil der Versicherungssumme oder ein speziell versichertes Sterbegeld ausgezahlt, darauf folgt die Gewährung einer Zeitrente bis zum vereinbarten Vertragsablauf, bei dem noch einmal als Schlußleistung eine weitere Kapitalzahlung, oft die vereinbarte Versicherungssumme, erbracht wird. - 2. In der privaten Krankenversicherung können die Familienangehörigen in die Versicherung des Versicherungsnehmers (Haushaltsvorstand) einbezogen werden; sie sind aber ebenfalls beitragspflichtig. - 3. In der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Vgl. Familienhilfe.

 

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