die Prognose für Periode T+1 unter Berücksichtigung von Vergangenheitswerten bis zur Periode T (verwendbar nur bei konstantem Trend). Der Wert (0 < < 1) heißt Glättungskonstante und wird aus dem Sachzusammenhang heraus festgelegt. Man kann zeigen, daß die Vergangenheitswerte mit abnehmender Aktualität mit den abnehmenden Gewichten ; (1 – ); (1 –)2; ... (geometrische Folge) in die Prognose eingehen. Liegt ein linearer Trend vor, ist e. G. geeignet zu variieren (e. G. 2. Ordnung; e. G. mit Trendkorrektur). Das Verfahren des e. G. zeichnet sich aus durch Einfachheit und Schnelligkeit in der Rechnung, geringen Speicherbedarf bei der Berechnung mit Hilfe von Elektronenrechnern sowie eine gewisse Anpassungsfähigkeit. - Anwendung: Z. B. bei der Bedarfs-, Bestell- und Bestandsrechnung (Bedarfsermittlung).