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Entwicklungskosten

I. Rechnungswesen: Kosten der Zweckforschung (Entwicklung), insbes. Kosten für Konstruktions-, Versuchs- und Forschungsarbeiten. - Arten gem. Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten für öffentliche Leistungen: Kosten der freien oder gebundenen Entwicklung, je nachdem, ob sie aus eigenem Ermessen oder durch öffentlichen Auftrag veranlaßt sind. - Erfassung in der Kostenrechnung: Laufende Entwicklungskosten für ein Produkt sind diesem als Sondereinzelkosten zuzurechnen. Die Kostenerfassung erfolgt häufig auf einer gesonderten Kostenstelle des Forschungs- und Entwicklungsbereichs. - Vgl. auch Forschungskosten.
II. Software Engineering: Kosten für die Entwicklung von Softwareprodukten. - Gegensatz: Wartungskosten.

 

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