Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für das Eisenbahnwesen (Deutsche Bahn AG). Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat darüber zu wachen, daß das Verhalten der Eisenbahnunternehmen den rechtlichen Vorgaben entspricht und der Eisenbahnbetrieb den Anforderungen der Sicherheit genügend geordnet durchgeführt wird. Die Kontrollmaßstäbe hierfür sind in erster Linie in den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen (oder fortgeltenden) Rechtsverordnungen enthalten.