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Einrichtungskosten

Ausstattungskosten. 1. Begriff: a) Aufwendungen für die Errichtung eines Betriebes, soweit Vermögensgegenstand aktivierungspflichtig, ansonsten b) Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. - Vgl. dagegen Gründungskosten. - 2. Steuerlich sind Einrichtungskosten nur dann zu aktivieren, wenn ihnen ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut gegenübersteht (vgl. § 6 EStG).

 

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