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Einkommensteuer-Splittingtabelle

Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 32 a V EStG) für eine Steuertabelle, aus der sich die nach dem Splitting-Verfahren berechnete tarifliche Einkommensteuer für die einzelnen Einkommensstufen bis 240.083 DM ergibt. - Die E.-Sp. ist anzuwenden: a) bei Zusammenveranlagung von Ehegatten gem. §§ 26, 26 b EStG; b) bei verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist (Gnaden-Splitting); c) unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bei Steuerpflichtigen, deren Ehe in dem maßgeblichen Kalenderjahr aufgelöst worden ist, für dieses Kalenderjahr. - Für die Steuerklasse III sind die Jahreslohnsteuerbeträge (Lohnsteuertabelle) aus der E.-Sp. zu entwickeln.

 

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