Verwaltungsanordnung, die in der Hauptsache Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Beachtung durch die Finanzverwaltung enthält. Die Finanzverwaltung ist im Gegensatz zu den Finanzgerichten und den Einkommensteuerpflichtigen an die Auslegung in den EStR gebunden. - Derzeitige Fassung: EStR 1993 vom 18. 5. 1994 (BStBl I Sondernr. 1).